Informationen zum Pauschalreiserecht

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. 

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. ECCStudienreisen GmbH (i.d.F. ECC genannt) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise/Studienreise. 

Zudem verfügt ECC-Studienreisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen (Insolvenzversicherung). 

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • D ie Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.
  • E s haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • D ie Reisenden bzw. der/die Gruppenverantwortliche/Organisator/in erhalten eine Notruftelefonnummer von ECC-Studienreisen oder Angaben zu einer Kontaktstelle (z.B. unsere Agentur im Land), über die Sie sich mit ECC in Verbindungen setzen können.
  • D ie Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • D er Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z.B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Falls bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der/die Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der/die Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • D ie Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn ECC-Studienreisen die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • D ie Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen und zu einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts führen.
  • Z udem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Sehen Sie dazu die Stornogebühren von ECC-Studienreisen unter Punkt 6.
  • K önnen nach Beginn der Pauschalreise wesentlich Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der/die Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und ECC es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • D er/die Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • E CC leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befinden.

Im Fall der Insolvenz von ECC-Studienreisen werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. ECC-Studienreisen hat eine Insolvenzabsicherung mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) abgeschlossen. Die Reisenden können den DRSF, Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, Telefon 030 2589872-21, kontakt@drsf.reise kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ECC-Studienreisen verweigert werden.