Reiseversicherungen
Nachfolgend finden Sie eine Versicherungsübersicht mit Preisen des ECCLESIA- Versicherungsdienstes (gültig ab 01.01.2025).
Reiserüktritts- und Abbruchversicherung ohne Selbstbehalt
Reisepreis bis | Preis je Person | Reisepreis bis | Preis je Person |
|---|---|---|---|
€ 1.000,-- | € 49,-- | € 3.500,-- | € 149,-- |
€ 1.500,-- | € 69,-- | € 4.000,-- | € 169,-- |
€ 2.000,-- | € 89,-- | € 4.500,-- | € 199,-- |
€ 2.500,-- | € 119,-- | € 5.000,-- | € 249,-- |
€ 3.000,-- | € 129,-- | € 7.000,-- | € 289,-- |
Die oben genannten Versicherungspreise gelten für alle Reiseländer innerhalb und außerhalb Europas.
Auslandskrankenversicherung mit Rückführungstransport, Notfallservice im Ausland und Gepäckversicherung bis € 3.000 jeweils ohne Selbstbehalt
Reisedauer | Europa | Welt |
|---|---|---|
7-10 Tage | € 21,-- | € 25,-- |
11-14 Tage | € 27,-- | € 31,-- |
15-28 Tage | € 33,-- | € 37,-- |
Der Geltungsbereich richtet sich nach dem Reiseziel. Werden mehrere Länder bereist, richtet sich der Geltungsbereich nach dem entferntesten Ziel.
Europa: Europa, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira, Russland und Spitzbergen
Welt: Alle Länder die nicht zu Europa gehören.
Für USA und Kanada fallen Zuschläge an.
Buchbar bis spätestens 2 Monate vor Abreise.
Reiserücktritts-/Abbruchversicherung
Sofern ein Reiseteilnehmender durch ein versichertes Ereignis die Reise nicht antreten kann oder die angetretene Reise vorzeitig abbrechen muss, bietet dieser Versicherungsschutz eine Absicherung des gezahlten Reisepreises nach den Stornokostenregelungen von ECC-Studienreisen.
a) Der Versicherer ist leistungspflichtig, wenn eines der nachstehenden genannten versicherten Ereignisse bei der versicherten Person oder einer
Risikoperson eingetreten ist:
- unerwartet schwere Erkrankung (auch durch Covid-19)
- Tod
- schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder strafbaren Handlungen Dritter (z.B.Einbruchdiebstahl), sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber mit anschließender Arbeitslosigkeit
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.
b) Risikopersonen sind:
- versicherte Reiseteilnehmer
- die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder.
- diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
c) Der Versicherer leistet bei:
- Nichtantritt der Reise (Stornierung) für die von der versicherten Person vertraglich geschuldeten Stornokosten.
- verspätetem Antritt der Reise für die Hinreise-Mehrkosten der versicherten Person, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind, maximal jedoch nur bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einem Nichtantritt
(Stornierung) der Reise angefallen wären. - vorzeitigem Abbruch der Reise für gebuchte und versicherte, jedoch von der versicherten Person aufgrund des Abbruches der Reise nicht mehr in Anspruch genommenen Reise Leistungen sowie die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten (nicht jedoch Heilkosten) der versicherten Person. Voraussetzung ist, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind. Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität der gebuchten Reise abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückkehr mit dem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Dies gilt auch bei verspäteter Rückkehr von der Reise.
Auslandskrankenversicherung
Der Versicherer erstattet, nach Vorleistung der eigenen Krankenversicherung, die Kosten für eine nach Ärztlichem Urteil notwendige und angemessene, von einem approbierten und niedergelassenen Arzt während des Auslandsaufenthaltes durchgeführte Heilbehandlung ohne Summenbegrenzung.
Hierzu gehören Aufwendungen für :
- ambulante Behandlungen
dazu zählen ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, Röntgenleistungen, sowie medizinisch notwendige Transporte zum nächsterreichbaren Arzt. - stationäre Behandlungen
dazu zählen Pflege, Verpflegung, Unterkunft, ärztliche Leistungen und sonstige medizi-nisch notwendige Leistungen des Krankenhauses; außerdem die Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus. - Zahnbehandlungen
dazu zählen schmerzstillende Behandlungen und Mittel sowie einfache Zahnfüllungen und Kosten für provisorischen Zahnersatz. - Rückführungskosten
Die Mehraufwendungen eines medizinisch sinnvollen Rücktransportes aus dem Ausland werden erstattet, wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheits schädigung zu befürchten ist. Zusätzlich werden die Mehraufwendungen für eine Begleitperson erstattet, wenn eine Begleitung medizinisch notwendig ist. - Überführungskosten
Im Todesfall durch Krankheit oder Unfall werden bei Überführung des Verstorbenen
an seinen Wohnsitz im Inland die Aufwendungen des Transportes bzw. die Kosten der Bestattung am Sterbeort ersetzt.
Nofallservice im Ausland
Der Versicherer erbringt Service-Leistungen bzw. leistet Entschädigung unter anderem in den nachstehend genannten Notfällen, die dem Versicherten während einer Reise zustoßen.
- bei Krankheit oder Unfall Organisation eines Krankenbesuches und Kostenübernahme für den Transport (Hin- und Rückreise), wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 10 Tage dauert
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis € 5.000,–
- Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus bis € 12.500,–
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen bei Verlust oder Beschädigung den Zeitwert des Reisegepäcks.
Versichert ist das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmenden und seiner mitreisenden Familienangehörigen. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind nicht versichert.
Die Versicherungssumme beträgt je Person € 3.000,–.
Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsun-ternehmens, Beherbergungsbetriebes, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Während der ürigen Reisezeit für die in Absatz 3 genannten Schäden durch
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung)
a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung)
b) Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen – bis zu 10 % der Versicherungssumme, max. € 400,–
c) Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
d) bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee
e) Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion
f) Höhere Gewalt
Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör sind nur versichert, solange sie
- bestimmungsmäßig getragen bzw. benutzt werden oder
- in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
- einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben sind oder
- sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes, eines Passagier-schiffes oder
- in einer bewachten Garderobe befinden. Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall jedoch nur, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen Wegnahme des Behältnisses selbst bietet. Die Sachen dürfen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung nur in einem ordnungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis übergeben werden.
Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlinsen, Prothesen jeder Art, sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, einschließlich Fahrräder, Hängegleiter und Segelsurfgeräte. Versichert sind jedoch die amtlichen Gebühren bei der Wiederbeschaffung von Ausweispapieren.
Die Höchstentschädigung beträgt maximal 50 % der abgeschlossenen Versicherungssumme.
Der Ecclesia Gruppe Assekuraz-Service GmbH,
Ecclesiastraße 1 - 4, 32758 Detmold, ist ein unabhängiger Versicherungsmakler, der für seine Kunden innerhalb der Kirche, Wohlfahrtspflege und Gesundheitswesen hochwertige und preisgünstige Versicherungslösungen aushandelt.
Der Versicherer ist die Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft, Maximilianstraße 53, 80538 München.
Auf den vorherigen Seiten sind die wichtigsten Informationen der Versicherungsbedin-gungen zusammengefasst. Eine vollständige Übersicht der Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Webseite der Union Reiseversicherung – URV
www.urv.de
Stand: Februar 2025
ECC–Studienreisen GmbH
Kirchliches und Kulturelles Reisen
Deutschherrnufer 31
60594 Frankfurt
Telefon 069 - 9218790
Telefax 069 - 92187979
info@ecc-studienreisen.de